Mitgliedschaft
officium e.V.

Gesellschaft zur Förderung der geistlichen Musik
des Mittelalters und der Renaissance

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ensemble officium

Mitglied im Verein officium e.V. kann jede natürliche oder juristische Person werden. [Satzung § 3 (1)] Wir laden alle, die an der Verbreitung der Musik des Mittelalters und der Renaissance interessiert sind, dazu ein, dem Verein beizutreten. Dies ist jederzeit durch formlosen schriftlichen Antrag an den Vorstand möglich [Satzung § 4 (1)]. Der Vorstand entscheidet dann über die Aufnahme als Mitglied. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag zu leisten. Dieser beträgt derzeit mindestens EUR 7,00 pro Jahr. Darüber hinaus sind auch Spenden an den Verein möglich.


Letzte Änderung: 2004-05-05 • © officium e.V. 2001–2004